Juristische Übersetzungen mit Sachkenntnis und praktischer Erfahrung
Anders als bei den meisten herkömmlichen Übersetzungsbüros werden Ihre juristischen Dokumente bei Lingua Jura ausschließlich von Juristen/Übersetzern übersetzt, die über eine fundierte Sprachausbildung verfügen und von denen die meisten eine mehrjährige Berufserfahrung in einer renommierten Anwaltskanzlei oder im Notariat vorweisen können. Dank dieser praktischen Erfahrung sowohl außerhalb als auch vor Gericht sind unsere Juristen/Übersetzer in der Lage, die komplizierte Ausdrucksweise der Rechtstexte zu interpretieren und diese juristisch korrekt in die gewünschte Sprache zu übersetzen.
Alle Übersetzungen werden von Juristen/Übersetzern erstellt, die mit der Materie vertraut sind (wobei derartige Übersetzungen jedoch keinerlei Rechtsberatung darstellen), und von einem Native Speaker überprüft. Gerne berücksichtigen wir Ihre Vorliebe für eine bestimmte Terminologie. Wenn bestimmte Begriffe nicht übersetzt werden sollen oder wenn Sie für bestimmte Begriffe bestimmte Übersetzungen verwenden, können Sie uns dies gerne im Voraus wissen lassen. Sollten die Texte spezifische Abkürzungen enthalten, bitten wir Sie, uns deren Bedeutung mitzuteilen. Sie können uns auch gerne Referenzdokumente zur Unterstützung unserer juristischen Übersetzungsarbeit zur Verfügung stellen.
Revision oder Proofreading von (übersetzten) juristischen Texten
Lingua Jura führt auch Revisionen oder Proofreading Ihrer (übersetzten) juristischen Texte durch (wobei derartige Revisionen oder Proofreadings keinerlei Rechtsberatung darstellen). Wir lesen alle Ihre übersetzten juristischen Dokumente sehr sorgfältig nach und korrigieren sie anhand der entsprechenden Fachlexika und der juristischen Fachsprache.
Beglaubigte Übersetzungen und Legalisierungen
Wenn juristische Übersetzungen bei einer (ausländischen) Behörde vorgelegt werden müssen, ist oft eine Beglaubigung der Übersetzung durch einen anerkannten beeidigten Übersetzer und gegebenenfalls eine Legalisierung durch das Gericht erster Instanz erforderlich.
Unabhängig davon, ob es sich um eine gewöhnliche, eine beglaubigte oder um eine legalisierte juristische Übersetzung handelt, Lingua Jura liefert stets hochwertige juristische Übersetzungen. Der Unterschied liegt somit nicht in der Qualität oder dem Inhalt der juristischen Übersetzungen, sondern in ihrem offiziellen Charakter.
In den gängigen Sprachkombinationen, die Lingua Jura anbietet, können wir juristische Übersetzungen mit einer Eidesformel (offizieller Text) versehen und von einem in Belgien beeidigten Übersetzer beglaubigen und unterschreiben lassen. Auf Wunsch kann die Unterschrift des beeidigten Übersetzers auf der beglaubigten Übersetzung auch durch das Gericht erster Instanz an seinem Wohnsitz legalisiert werden. Mit der Legalisierung bestätigt das Gericht die Echtheit der Unterschrift des beeidigten Übersetzers.
Für zusätzliche Legalisierungen und Zertifizierungen durch föderale Behörden, Botschaften oder Konsulate oder die Anbringung von Apostillen arbeitet Lingua Jura mit spezialisierten Dienstleistern zusammen. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen dazu.