Lingua Jura – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die folgenden Vereinbarungen und Bedingungen sowie die eventuell mit Ihnen schriftlich vereinbarten Änderungen gelten für die Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie auch auf unserer Website https://linguajura.be einsehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder des Auftraggebers oder etwaige andere Bedingungen in Aufträgen, Auftragsscheinen oder Ähnlichem gelten nur, sofern dies ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriff „Lingua Jura“ ist in Paragraph 11 definiert.
2. Auftrag
Die Dienstleistungen werden schriftlich durch Zusendung eines Auftragsscheins oder eines unterschriebenen Angebots per Post oder per E-Mail in Auftrag gegeben. Telefonische Aufträge müssen innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, sofern der folgende Tag ein Werktag ist; andernfalls gilt der Auftrag als nicht erteilt. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde und/oder der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lingua Jura. Lingua Jura kann nicht für die unvollständige oder fehlerhafte Angabe von Rechnungsdaten durch den Kunden und/oder den Auftraggeber haftbar gemacht werden. Verlangt der Kunde und/oder der Auftraggeber eine Korrektur einer schriftlichen Rechnung, werden ihm Verwaltungskosten in Höhe von EUR 75,- (zzgl. MwSt.) berechnet.
3. Juristische Übersetzungen
Der Kunde und/oder der Auftraggeber stellt Lingua Jura das für die Übersetzungsarbeiten erforderliche Material auf eigene Kosten zur Verfügung. Die Kosten für die Lieferung der Übersetzung und die Rückgabe des oben genannten Materials an den Kunden und/oder den Auftraggeber werden von Lingua Jura übernommen, wenn die Rückgabe per E-Mail oder mit gewöhnlicher Post erfolgt. Für jede juristische Übersetzung werden die Wörter, Ausdrücke und Schreibweisen anerkannter Wörterbücher von Lingua Jura als korrekt angesehen. Der Kunde und/oder der Auftraggeber kann Lingua Jura jedoch vorab die von ihm bevorzugte Schreibweise oder spezifische Wortwahl mitteilen. Der Kunde und/oder der Auftraggeber stellen Lingua Jura vor oder während der Durchführung des Vertrags alle Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erbringung der gewünschten Dienstleistung benötigt werden. Der Kunde und/oder der Auftraggeber wird gebeten, die Bedeutung von eventuell im Text enthaltenen spezifischen Abkürzungen mitzuteilen. Die Ausführung aller juristischen Übersetzungen unterliegt dem Berufsgeheimnis, es sei denn, der Kunde und/oder der Auftraggeber hat einer Abweichung von diesem Grundsatz schriftlich zugestimmt. Juristische Übersetzungen werden von Übersetzern mit juristischem Hintergrund ausgeführt, beinhalten jedoch keinerlei Rechtsberatung. Nur wenn der Kunde und/oder Auftraggeber den zu übersetzenden Text als editierbares Word-, Excel- oder PowerPoint-Dokument zur Verfügung stellt, kann Lingua Jura versuchen, das ursprüngliche Layout (Schriftart, Seiten- und Absatzlayout) des Quelltextes so weit wie möglich zu erhalten. Im Falle einer einseitigen Beendigung des Auftrags schuldet der Auftraggeber Lingua Jura eine Entschädigung. Diese Entschädigung besteht aus einer Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu den Übersetzungstarifen von Lingua Jura und aus einer Pauschalentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises, sofern nicht ein größerer Schaden nachgewiesen wird. Lingua Jura verpflichtete sich, die Dateien, die sich auf die juristischen Übersetzungen beziehen (Quelltexte und Übersetzungen), für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren auf seinen Servern zu speichern. Danach behält Lingua Jura sich das Recht vor, diese Dateien zu löschen.
4. Reklamationen
Reklamationen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung der juristischen Übersetzung per Einschreiben und unter Angabe von Gründen vorgebracht werden; andernfalls gilt die gelieferte juristische Übersetzung als angenommen. Reklamationen oder Zweifel an der Übereinstimmung der juristischen Übersetzung mit dem Original, die innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist formuliert werden, sind ausführlich anhand von Wörterbüchern, Glossaren oder gleichwertigem, von qualifizierten Muttersprachlern verfasstem Textmaterial zu begründen. Die nicht begründete Ablehnung einer juristischen Übersetzung stellt keinen Grund für die Nichtzahlung der Rechnung dar. Eine Reklamation berechtigt den Kunden und/oder den Auftraggeber nicht, seine Zahlungspflichten auszusetzen.
5. Lieferfrist - Lieferung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist Lingua Jura nicht an die vom Kunden und/oder Auftraggeber festgesetzten Liefer- und Ausführungsfristen gebunden. Die von Lingua Jura angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen sind lediglich Richtwerte. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann in keinem Fall als Vertragsverletzung seitens Lingua Jura angesehen werden, noch zu einer Konventionalstrafe und/oder zu Schadensersatz führen. Lingua Jura kann keinesfalls für die verspätete Lieferung oder den Verlust von Sendungen durch Dritte wie Post- und Kurierdienste oder für Transportschäden haftbar gemacht werden, ebenso wenig für Verzögerungen vor Gericht im Falle von beglaubigten und legalisierten Übersetzungen. In den Preisen für beglaubigte und legalisierte Übersetzungen sind die Versandkosten mit gewöhnlicher Post in Belgien enthalten. Wünscht der Kunde und/oder der Auftraggeber die Lieferung per Einschreiben oder Kurier, wird dafür ein Zuschlag berechnet.
6. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt werden die Pflichten von Lingua Jura ausgesetzt. In diesem Fall ist Lingua Jura nur dann zur Lieferung oder Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen verpflichtet, wenn dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.
7. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungsdatum netto, in bar und ohne Abzug am Sitz der Gesellschaft zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Wechselkursrisiko und die Inkassokosten gehen zulasten des Kunden und/oder des Auftraggebers, die Lingua Jura hierfür entschädigen bzw. davon freistellen müssen. Die Mehrwertsteuer sowie alle anderen erhobenen oder zu erhebenden Steuern oder Gebühren gehen stets zulasten des Kunden und/oder des Auftraggebers. Werden vom Kunden und/oder vom Auftraggeber Zahlungen von einem nicht auf Euro lautenden Konto ausgeführt und dem Bankkonto von Lingua Jura dafür automatisch Bankspesen belastet, werden diese Kosten dem Kunden und/oder dem Auftraggeber, zuzüglich angemessener Verwaltungskosten, weiterberechnet. Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall und unabhängig von den Zahlungsbedingungen des Endkunden für die Zahlung innerhalb der von Lingua Jura vorgegebenen Frist auch dann mitverantwortlich, wenn er im Namen eines Endkunden handelt und Lingua Jura sich bereit erklärt hat, diesem die Übersetzungsleistungen in Rechnung zu stellen. Bei Beanstandungen ist der Rechnung innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Rechnungsdatum mit begründetem Einschreiben zu widersprechen, andernfalls gilt die Rechnung als angenommen. Auf jede Rechnung, die am Fälligkeitsdatum nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, werden automatisch und ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie eine pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung von 10 % des noch ausstehenden Betrags, mindestens aber 125 EUR (zzgl. MwSt.) fällig. Eine am Fälligkeitstag nicht bezahlte Rechnung hat zur Folge, dass die geschuldeten Restbeträge der übrigen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen automatisch sofort fällig werden. Eventuelle dem Kunden und/oder dem Auftraggeber gewährte Rabatte sind einmalig und an einen bestimmten juristischen Übersetzungsauftrag gebunden. Lingua Jura ist nicht verpflichtet, gleiche oder ähnliche Rabatte für Folgeaufträge desselben Kunden und/oder Auftraggebers zu gewähren. Bei verspäteter Zahlung der Rechnung durch den Kunden und/oder Auftraggeber wird der gewährte Rabatt ungültig.
8. Haftungsbeschränkung
Lingua Jura kann nur bei Vorsatz haftbar gemacht werden. Die Haftung von Lingua Jura ist, außer bei Betrug, stets auf den Betrag der für den fraglichen Auftrag in Rechnung gestellten oder die durch den Kunden und/oder den Auftraggeber bezahlten Beträge beschränkt. Lingua Jura kann unter keinen Umständen für indirekte Schäden haftbar gemacht werden; das gilt auch für den Anstieg der Gemeinkosten, den Verlust von Kunden, den Gewinnausfall sowie für den Verlust, die Verwechselung oder Beschädigung elektronischer Daten. Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Lingua Jura haftet auch nicht für Änderungen, die der Kunde und/oder der Auftraggeber nachträglich an der von Lingua Jura gelieferten juristischen Übersetzung vornimmt.
9. Auflösung
Erfüllt der Kunde und/oder der Auftraggeber seine Pflichten nicht oder bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit, Liquidation oder Konkurs des Kunden und/oder des Auftraggebers ist Lingua Jura berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise zu beenden oder dessen Ausführung auszusetzen, ohne zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet zu sein.
10. Urheberrechte
Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, behält Lingua Jura das Urheberrecht an den von Lingua Jura angefertigten Übersetzungen und Texten. Der Kunde und/oder der Auftraggeber stellt Lingua Jura von Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzungen von Eigentums-, Patent- oder Urheberrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags frei. Der Kunde und/oder der Auftraggeber bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um die Übersetzung der Texte zu genehmigen.
11. Begriffsbestimmungen
„Lingua Jura“ ist ein Handelsname der Empress Development BV mit Sitz in B-8790 Waregem, Belgien, Leeuwkestraat 1, Postfach 01, eingetragen in das Register der juristischen Personen von Gent, Abteilung Kortrijk (Unternehmensnummer BE 0475.815.583).
12. Streitbeilegung
Das Vertragsverhältnis und alle nicht vertraglichen Pflichten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen belgischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis (einschließlich Streitigkeiten über nicht vertragliche Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis) sind ausschließlich die Gerichte von Gent, Abteilung Kortrijk (Belgien) zuständig.
(Zuletzt aktualisiert im Januar 2021)