Wie juristische Dokumente vorlegen?
Am besten schicken Sie uns Ihren Text als Word-Datei per E-Mail zu. Das ist für uns am einfachsten. Außerdem erhalten Sie die juristische Übersetzung in diesem Fall im gleichen Layout wie der Originaltext zurück. Wenn Sie keine Word-Datei haben, können Sie uns den Text auch in einem anderen Format, z.B. im PDF-Format, per E-Mail oder mit der Post zusenden. Sie sollten jedoch niemals Originaldokumente, die Sie nicht wiederbeschaffen können, per Post verschicken!
Wann ist meine juristische Übersetzung fertig?
Das hängt von etlichen Faktoren ab. Natürlich ist die Länge des Textes wichtig, aber auch das Thema, der Schwierigkeitsgrad und die Sprachkombination spielen eine Rolle, ebenso wie die Verfügbarkeit unserer Juristen/Übersetzer und Native Speaker.
Die Lieferfristen für juristische Übersetzungsaufträge werden Ihnen bei der Bestätigung des Übersetzungsauftrags mitgeteilt.
Wenn eine bestimmte Lieferfrist eingehalten werden muss, besprechen wir das gerne mit Ihnen und setzen alles daran, diese Lieferfrist einzuhalten. Schließlich sind unsere Juristen/Übersetzer und Native Speaker bei der Erfüllung Ihrer Anforderungen sehr flexibel.
Wie kann ich meine juristische Übersetzung erhalten?
Wir senden Ihnen eine nicht beglaubigte juristische Übersetzung per E-Mail zu, auf Wunsch aber auch mit normaler Post. Da eine beglaubigte juristische Übersetzung die Originalunterschrift eines anerkannten beeidigten Übersetzers trägt, erhalten Sie diese mit normaler Post (eventuell als Einschreiben) oder, falls erforderlich, per Kurier. Auf Wunsch können wir auch eine digitale Version einer beglaubigten juristischen Übersetzung liefern.
Was kostet eine juristische Übersetzung?
Für juristische Übersetzungen berechnen wir einen Wortpreis und erstellen unser Angebot auf der Grundlage der Anzahl Wörter des zu übersetzenden Textes. Für juristische Texte mit vielen Wiederholungen bieten wir einen Sonderpreis an. Bei umfangreichen juristischen Übersetzungsaufträgen können wir einen Rabatt gewähren. Für Eilaufträge wird grundsätzlich ein Zuschlag erhoben. Auch diesen Zuschlag, den wir je nach Verfügbarkeit des betreffenden Juristen/Übersetzers und des Native Speakers und der Dringlichkeit des Auftrags (Nachtarbeit/Wochenendarbeit) anwenden, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Für die Revision und das Proofreading bestehender juristischer Übersetzungen berechnen wir einen Stundensatz.
Beglaubigungen und Legalisierungen von juristischen Übersetzungen werden zu einem festen Pauschalpreis in Rechnung gestellt.
Wir berechnen keinen Zuschlag für die Verwendung Ihres spezifischen juristischen Jargons.
Kann ich Zuschüsse für meine juristische Übersetzung erhalten?
Kontaktieren Sie uns für mögliche Zuschüsse zu Ihren Übersetzungskosten in Flandern, Brüssel und Wallonien.